Wer in NRW auf der Suche nach einer preiswerten Immobilie ist, und Wert auf den bezaubernden Charme einer historischen Kleinstadt legt, liegt mit einer Zwangsversteigerung in Soest genau richtig. Nun ist es nicht so, dass es in dieser Gegend laufend zu Insolvenzen kommt und ständig Immobilien unter Verkehrswert zu erwerben sind. Trotzdem gibt es beim Amtsgericht Soest immer wieder Zwangsversteigerungen, bei denen man ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung günstig kaufen kann.

Natürlich muss ein Interessent ein wenig Zeit mitbringen und auch das notwendige Quäntchen Glück haben, um an der richtigen Zwangsversteigerung teilzunehmen. Doch grundsätzlich ist es ohne weiteres möglich in Soest ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung weit unter dem Verkehrswert zu kaufen.

Soest - Hansestadt mit tausendjährige Geschichte

Wer sich in Nordrhein-Westfalen ein wenig auskennt, weiß natürlich, dass es sich bei Soest um eine Hansestadt mit über tausendjähriger Geschichte handelt. Heute wohnen hier knapp 50.000 Einwohner, die sich auf die Kernstadt und 18 Stadtteile verteilen. Das Leben in der Innenstadt ist nach wie vor beschaulich und wer dem Amtsgericht in Soest das erste Mal einen Besuch abstattet, denkt in diesem Moment mit Sicherheit nicht an Zwangsversteigerung, Gerichtsvollzieher und Insolvenz. Von hier aus hat man einen wunderschönen Blick auf die Allerheiligenkirmes und sein Riesenrad, das gemächlich seine Runden dreht.

Innerhalb und außerhalb der Stadttore von Soest reiht sich ein Grundstück an das nächste und so manches schmuckes Einfamilienhaus weckt Begehrlichkeiten. Natürlich wünscht man niemandem, dass er durch eine Zwangsversteigerung deine Wohnung verliert. Trotzdem eröffnen sich auf diese Art und Weise ungeahnte Möglichkeiten.

Immobilie über eine Zwangsversteigerung kaufen

Doch bevor man sich dazu entschließt eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung zu kaufen, sollte man über gewisse Grundkenntnisse verfügen. Selbst jemand, der in der Vergangenheit ein Haus oder ein Grundstück über eine Zwangsversteigerung gekauft hat, sieht sich heute einigen Änderungen gegenüber.

So ist zum Beispiel seit 2007 die Sicherheitsleistung nicht mehr in bar zu entrichten. Die Sicherheit, mit der man sein Gebot bindend macht, muss heutzutage entweder mit Bankscheck, Bankbürgschaft oder Überweisung an das Amtsgericht erbracht werden. Dabei dürfen die Bankschecks frühestens drei Tage vor Termin der Zwangsversteigerung ausgestellt sein.

Darüber hinaus muss es sich bei der bürgenden Bank um ein Kreditinstitut handeln, das in der Bundesrepublik Deutschland zu Bankgeschäften berechtigt ist. Das gleiche gilt für eine etwaige Bankbürgschaft, die darüber hinaus auch noch selbstschuldnerisch und unbefristet sein muss. Bei der Überweisung ist darauf zu achten, dass der Betrag der Kasse des Amtsgerichts vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist. Außerdem muss der Bieter den Nachweis der Überweisung beim Termin vorlegen.