Die Maklerprovision wird auch Courtage genannt. Sie kann dann anfallen, wenn eine Mietwohnung eben nicht über einen Vermieter, sondern über einen Makler angemietet wird. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, die Courtage zu zahlen. Nicht oft übernimmt auch ein Vermieter oder Verkäufer der Immobilie diesen Kostenpunkt.

Die Höhe der Maklerprovision


Die Maklerprovision ist ein ewiges Streitthema. Die Höhe ist rechtlich nicht genau geregelt, sie beträgt aber in der Regel 2 Monatskaltmieten zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Für viele Interessenten ist dieser Betrag zu hoch, im Vergleich zu dem Arbeitsaufwand, den ein Makler hat. Die Arbeiten, die im Vorfeld erledigt werden, sehen neue Mieter oder Käufer eben nicht.

Wann muss die Provision an den Makler gezahlt werden?


Die Arbeiten, die ein Makler erledigt, sehen viele Interessenten nicht und wollen so nicht zahlen. Es ergibt sich aber von selbst, dass ein Kauf oder eine Anmietung einer Immobilie zur Zahlung verpflichtet. Sobald ein Makler, egal, ob dieser nur telefonisch Auskunft zur Immobilie gegeben hat, oder bei der Vertragsunterzeichnung dabei war, muss die Maklerprovision bezahlt werden.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Courtage gezahlt werden?


Die Courtage wird bei Vertragsunterzeichnung fällig. So sagen es die Immobilienmakler immer wieder. Rechtlich gesehen kann die Zahlung aber auch erst ein bis zwei Wochen nachdem der Vertrag unterzeichnet worden ist, bezahlt werden.