Zwangsversteigerungen Böblingen
Bei Böblingen handelt es sich um eine Kreisstadt in Baden-Württemberg, die nur 20 Kilometer von der Landeshauptstadt Stuttgart entfernt ist. Hier im Ländle gehen die Uhren noch anders. Die Gegend hat es zu ansehnlichem Wohlstand gebracht, was nicht zuletzt am sprichwörtlichen Fleiß der Schwaben liegt. Trotzdem scheint es in dieser Gegend keine Hektik zu geben, stattdessen verläuft das Leben der über 46.000 Einwohner in gemächlichen Bahnen.
Kein Wunder also, dass Immobilien in Böblingen recht begehrt sind. Zumal es jede Menge ortsansässige Unternehmen gibt, die Arbeitsplätze und damit Kaufkraft garantieren. Zu Zwangsversteigerungen vor dem Amtsgericht Böblingen kommt es deshalb nicht so häufig, wie in ärmeren Regionen Deutschlands. Trotzdem lässt sich gerade hier so manches gutes Geschäft machen, wenn man ein Objekt unter Verkehrswert erwerben kann. Investoren, die einen langen Atem haben und nicht auf das eingesetzte Kapital angewiesen sind, erzielten in der Vergangenheit beachtliche Renditen. In der derzeitigen Niedrigzins-Phase dürften die Margen sogar noch größer sein.
Zahl der Zwangsversteigerungen nimmt zu
So wie im gesamten Bundesgebiet hat auch in Böblingen die Zahl der Zwangsversteigerungen in den vergangenen Jahren zugenommen. Wer in diesem Bereich investieren will, sollte sich jedoch mit dem Verfahrensablauf beim Amtsgericht vertraut machen. So werden die Versteigerungstermine sowohl im Internet als auch in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Auf diese Art und Weise kann sich jeder vorab informieren, welche Wohnungen oder Häuser für einen Kauf infrage kommen.Wie allgemein üblich bildet der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert die Grundlage für die Versteigerung. Über diesen Verkehrswert wurde vorher ein Gutachten erstellt, welches im Amtsgericht Böblingen zur Einsichtnahme ausliegt. Das Einverständnis des Vorbesitzers vorausgesetzt, ist es auch möglich, die betreffenden Immobilien persönlich zu begutachten. Auf diese Art und Weise lässt sich für den Investor die akzeptable Gebotshöhe abschätzen.
Grundsätzliche Gedanken zur Höhe des Gebots
Bei der Höhe des Gebots sind mehrere Dinge zu berücksichtigen. Zum einen beträgt das Mindestgebot 5/10 des Verkehrswertes. Gebote die darunter liegen, werden vom Amtsgericht grundsätzlich abgelehnt. Selbst bei einem Gebot von 7/10 obliegt es dem Gläubiger, der Erteilung des Zuschlags zu widersprechen. Desweiteren sollte sich der Investor darüber informieren, ob im Grundbuch weitere Rechte eingetragen sind, die er als neuer Eigentümer übernehmen muss.Allerdings werden diese Angaben beim Versteigerungstermin deutlich gemacht. Der Investor muss sich im klaren darüber sein, dass eine zu übernehmende Grundschuld den Kaufpreis entsprechend erhöht. Eine halbe Stunde steht den Interessenten für das Bieten zur Verfügung. Für Bieter besteht Ausweispflicht und wer für andere bietet, benötigt darüber hinaus eine Bietungsvollmacht.