Beim Wertermittlungsstichtag, auch Bewertungsstichtag genannt, handelt es sich um das Datum, für den der Markt- beziehungsweise Verkehrswert einer Immobilie durch ein Wertgutachten erfasst und dokumentiert wird. Dafür findet an einem festgesetzten Stichtag eine Ortsbesichtigung des Objekts statt, bei dem der Verkehrswert zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt wird. Der Wertermittlungsstichtag kann in der Gegenwart oder in der Vergangenheit liegen, je nachdem aus welchem Grund der Wert der Immobilie ermittelt werden soll.

Deshalb ist in einem Verkehrswertgutachten neben dem Wertermittlungsstichtag auch noch der Qualitätsstichtag angegeben. Dadurch liegt in einem späteren Verfahren eine Zeitpunkt bezogene Definition der bewerteten Immobilie vor.

Wertermittlungsstichtag als Grundlage für Enteignungen und Entschädigungen


Mit der Durchführung der Wertermittlung werden in der Regel öffentlich bestellte und zertifizierte Gutachter oder unabhängige Gutachterausschüsse betraut. Der Wertermittlungsstichtag bildet die Grundlage für diverse Verfahren. Er wird herangezogen, wenn es um Enteignungen geht oder wenn in einem Entschädigungsverfahren die Höhe des Schadens festgelegt und bewertet wird. Um bei der Wertermittlung zu einem objektiven Ergebnis zu kommen, sind im Paragraph 194 Baugesetzbuch (BauGB) die entsprechende Normen definiert, die subjektive Einflüsse nach Möglichkeit ausschalten sollten. Naturgemäß kommen verschiedene Gutachter auch zu unterschiedlichen Verkehrswerten. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass die Bewertungen innerhalb einer Toleranzgrenze von bis zu 20% liegen.