Wer eine Zwangsversteigerung vom Amtsgericht nutzt, um seinen Immobilienbesitz aufzubauen oder zu mehren, muss die Kosten im Auge behalten. Zwar liegt der Kaufpreis für die Objekte bei einer amtlichen Versteigerung häufig unter dem Verkehrswert, doch dieser Vorteil wird bei zu hohen Kosten schnell wieder ausgeglichen. Van daher sollte sich der Käufer genau über die anfallenden Kosten informieren und sie samt und sonders in seine Kalkulation mit einbeziehen.

Geldbeschaffungskosten


In den meisten Fällen geht der Immobilienerwerb mit einer Finanzierung einher. Es entstehen langfristige Verbindlichkeiten, die als Geldbeschaffungskosten zu Buche schlagen und die Gesamtrendite schmälern. Auf der anderen Seite wirken sich die Zinsen für Hypothekendarlehen und andere Kredite, die im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie stehen, positiv für die Eigenkapitalrendite aus.

Steuern und Gebühren


Auch beim Erwerb von zwangsversteigerten Immobilien fallen Steuern und Gebühren an. Hierbei handelt es sich um die Grunderwerbssteuer, die Gebühr für den Grundbucheintrag und die Zuschlagsgebühr des versteigernden Gerichts. Die Höhe des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sollte vor dem Kauf in einer entsprechenden Tabelle nachgeschlagen werden.

Übernommene Grundpfandrechte


Grundsätzlich werden vom Käufer übernommene Grundpfandrechte dem Kaufpreis zugeschlagen. Damit erhöhen sie nicht nur Grundkosten für den Erwerb der Immobilie, sondern auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer. Bestehende Grundschulden kommen oft erst bei der Versteigerung ans Licht, wenn die entsprechenden Passagen vom Rechtspfleger vorgelesen werden.

Unvorhersehbare Kosten


Besonders problematisch kann es werden, wenn der ehemalige Eigentümer die Immobilie unter keinen Umständen räumen will. Grundsätzlich muss der Vorbesitzer zwar ausziehen, doch tut er das nicht, muss der neue Eigentümer den erworbenen Räumungstitel auf eigene Kosten vollstrecken lassen.

Sonstige Kosten


Unter bestimmten Umständen können sich bereits die Vorkosten auf einige Hundert Euro addieren, wenn die zu ersteigernde Immobilie beträchtlich entfernt ist. So fallen neben den Fahrtkosten zum Versteigerungstermin weitere Kilometer für Gespräche mit dem Vorbesitzer, der Gläubigerbank oder der Zwangsverwaltung und anschließende Besichtigungstermine an.